Professionelle Begutachtung Ihrer Wunschimmobilie vor dem finalen Kaufabschluss

Beim Haus- oder Wohnungskauf investiert man ein kleines Vermögen. Umso wichtiger ist es die Kosten hierfür überschaubar zuhalten, um böse Überraschungen und Nachfinanzierungen zu vermeiden. Oft werden Objekte mit erheblichen Sanierungsstau angeboten, ohne dass man als Laie erkennen kann, welche tatsächlich notwendige Arbeiten und Kosten kurzfristig auf einen zukommen. Durch versteckte Mängel kann Ihre Wunschimmobilie schnell zur unangenehmen Kostenfalle werden.

Hierzu empfiehlt es sich einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Er kann aufgrund seiner Erfahrung helfen das Risiko erheblich zu minimieren, indem er auch durch Indizien und optischen Veränderungen Altschäden oder aktuelle Mängel erkennen und erklären kann. Hierdurch können mögliche notwendige hohen Sanierungskosten gleich erkannt werden, um als Kunde dadurch eine bessere Entscheidungsfindung zum Objekt zu erhalten.

Hauskäufer sollten selber einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen und zahlen, und nicht auf Angebote eines Verkäufers eingehen, einen Sachverständigen zu stellen. Somit hat der Hauskäufer die absolute Sicherheit einen Sachverständigen zu haben der völlig neutral begutachtet.

Wer seine Wunschimmobilie vor Kauf nicht begutachtet, läuft Gefahr auf den Kosten der Mängelbeseitigung „sitzen“ zu bleiben, da im Nachhinein die Kosten nicht eingeklagt werden können. Deshalb ist es ratsam ein Gutachten erstellen zu lassen.

Hilfe bei Hauspreisverhandlung

Auf Wunsch kann ein Bausachverständiger Hilfe bei der Hauspreisverhandlung leisten.

Als Grundlage hierzu dient sein Gutachten mit Kostenschätzung, mit Bewertung von Tatsachen nach Normen, sowie nach Bewertung aufgrund eigener Erfahrung für eventuelle Mängelbeseitigung oder Sanierung.

Der Kaufinteressent hat dadurch den Nutzen, den angebotenen Hauspreis entsprechend zu verhandeln.

Das Honorar für diese Dienstleistung wird nach Aufwand individuell vereinbart.

Private Beweissicherung

Welche Vorteile bietet Ihnen ein privates Beweissicherungsgutachten?

Ein privates Beweissicherungsgutachten kann von jeder Person in Auftrag gegeben werden, welche sicherstellen möchte, ob bei den anstehenden Nachbarschaftsbaumaßnahmen Schäden entstanden sind.

Sollten Sie selbst oder ggf. Ihr Nachbar ein Haus abreißen, sanieren, eine Unterfangung oder einen Neubau erstellen wollen, sollte das Nachbargebäude vor Baubeginn auf mögliche bereits vorhandene Schäden begutachtet werden. 

Vereinbaren Sie heute noch einen Termin für eine professionelle Inspektion vor Ihrem Immobilienkauf!

© 2024 Bausachverständiger Stefan Hahn